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G² Ingenieurbüro für Geologie – Mag. Dr. rer. nat. Gerhard Neuhuber aus Hartkirchen in Oberösterreich

Privat- und Gerichtssachverständigkeit

Das geologische Sachverständigengutachten

Zitat, Prof. Leopold Weber, Graz 1998 bei einem Vortrag: Ein anerkannter Baugeologe soll einst auf die Frage, ob ein Hang durch eine Baumaßnahme in seiner Stabilität beeinträchtigt werden könne, während der Verhandlung ein kurzes, schriftliches Statement abgegeben haben: „Er hält‘. Dies war für die Behörde damals ausreichend. Derartige knappe Aussagen würden heute in Behördenverfahren aber nicht mehr als gutachterliche Äußerung gewertet werden können.

Die oft kritische Haltung gegenüber Projekten, unabhängig von deren Größe, die  immer aufwendiger werdenden Verwaltungsverfahren (z.B. Umwelt-Verträglichkeitsprüfungsverfahren), vor allem aber die oft äußerst komplexe Problematik zwingt zur Einholung von Sachverständigengutachten.

Die Vielzahl der zu klärenden Fragen setzt ein umfangreiches Fachwissen voraus, welches dem Verfahrensleiter nicht mehr zugemutet werden kann („Universalgenie“). Das fehlende Detailwissen hat die Behörde durch die Befassung von Sachverständigen zu ersetzen.

Es gibt 2 Arten von Gutachten:

  • Privatgutachten
  • Amtssachverständigengutachten

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Mag. Dr. Gerhard NEUHUBER
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